Banken sind - wie Sparkassen und Kreditgenossenschaften - Kreditinstitute. Das in Deutschland herrschende Universalbankprinzip erlaubt Kreditinstituten, alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften anzubieten, z. B.
- Kundengelder von Privatkunden und Geschäftskunden zu verwalten (auf Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Geschäftskonten, Verrechnungskonten etc.)
- Zahlungsverkehr zu ermöglichen und abzuwickeln
- Kredite an Privatverbraucher und Unternehmen zu vergeben
- Investmentbanking/Investmentgeschäfte zu tätigen
(An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung, Ausgabe und Platzierung von Wertpapieren (Emissionen))
Ich freue mich, wenn Sie Ihre Meinung dazu in einem Kommentar äußern.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen