Donnerstag, 26. Januar 2012

Steuererklärung machen

Geldanlage und Börse
Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Motivation für die Erstellung der Steuererklärung ist, dass man entweder darauf hofft, Steuern zurückzuerhalten, oder dass man vom Finanzamt gezwungen wird, eine Steuererklärung abzugeben - z. B. wenn man selbstständig ist.

Programm für die Steuererklärung

Eine Software kann bei der Steuererklärung helfen. Ein solches Steuererklärungsprogramm nimmt einem zwar leider nicht die lästige Belegsortiererei ab, aber erleichtert den Rest und gibt Tipps, was man eventuell noch von der Steuer absetzen kann.

Meine persönlichen Tipps sind die "Steuer-Spar-Erklärung 2011" für das Jahr 2010 und die "Steuer-Spar-Erklärung 2012" für das Jahr 2011 (siehe Anzeigen unten) - ja, das mit den Jahresangaben finde ich auch verwirrend. Die Steuererklärungsprogramme dieser Marke benutze ich seit Jahren und bin damit sehr zufrieden. Im vergangenen Jahr habe ich auf den Cent genau so viel vom Finanzamt zurückerhalten, wie das Programm vorausberechnet hatte.

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Steuererklärungsprogramme - Testsieger

Da ich noch keine andere Steuererklärungs-Software getestet habe, kann ich nichts im Vergleich zu anderen Steuererklärungsprogrammen sagen, doch Finanztest hat sie zum Testsieger erklärt - also haben sie wohl auch schon andere etwas glücklicher bei dieser jährlich anfallenden, lästigen Tätigkeit gemacht.

Welches ist Ihr bevorzugtes Steuererklärungsprogramm und warum?

Mittwoch, 25. Januar 2012

Telefonrechnung enthält unberechtigte Beträge - wie geht man vor?

Wenn man auf der Telefonrechnung unberechtigte Forderungen von unseriösen Drittanbietern findet - z. B. für Sonderrufnummern oder Services, die man nie genutzt hat und für die man nie einen Vertrag abgeschlossen
hat -, muss man diese Rechnungsposten nicht bezahlen.

Die Telefonfirma darf einem Teilnehmer weder mit Sperrung drohen noch diese tatsächlich umsetzen, entschied das Landgericht München I (Az. 37 O 21210/11) - jedenfalls nicht, wenn er die unstrittigen Posten (also den restlichen Rechnungsbetrag) pünktlich bezahlt.

In § 45k Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) findet man eine Regelung, die einschränkt, wann eine Telefonfirma eine Sperre durchführen darf: Wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro in Verzug ist und sie die Sperre mindestens 2 Wochen vorher schriftlich angekündigt hat. Bei der Berechnung der Forderungen, dürfen die beanstandeten Forderungen nicht mitgerechnet werden. Wenn Sie also den restlichen Rechnungsbetrag pünktlich bezahlen, sind diese Forderungen gleich Null (Ausnahme: Wenn die Telefonfirma den Teilnehmer vorher zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j - Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens - aufgefordert hat und der Teilnehmer diese nicht innerhalb von zwei Wochen gezahlt hat).

Wie geht man vor*:
  1. Widerspruch per Einschreiben
    Schicken Sie einen Brief per Einschreiben an Ihre Telefonfirma, in welchem Sie die strittigen Rechnungsposten benennen und begründen Sie, warum sie unberechtigt sind.
  2. Rechnungsbetrag zurückbuchen lassen
    Gehen Sie zu Ihrer Bank und lassen Sie den gesamten Rechnungsbetrag zurückbuchen. 
  3. Überweisung des restlichen Rechnungsbetrages
    Ziehen Sie die unberechtigten Forderungen vom Rechnungsbetrag ab und überweisen Sie den Rest an die Telefonfirma.
Bezahlen müssen Sie allerdings, wenn der Fremdanbieter nachweisen kann, dass er einen Vertrag mit Ihnen hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Vertrag auf eine unrechtmäßige Weise zustande gekommen ist, können Sie sich bei einer Verbraucherzentrale Rat holen.

Quellen:
Finanztest Ausgabe 1/2012
Beckmann und Norda
Verbraucherzentrale

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