Freitag, 6. Juli 2012

Geldanlage in der Finanzkrise

Die Finanzkrise in der Eurozone ist nach wie vor bedrohlich. Auch wenn es einige Lichtblicke gibt, sorgen sich die Privatanleger um ihre Ersparnisse. Wie geht man am besten strategisch vor?

Obwohl es einige Lichtblicke gibt – so scheint sich die Lage in den früheren Problemländern Irland und Portugal entspannt zu haben -, ist das Griechenland-Problem immer noch nicht gelöst und auch Spanien und Italien bereiten Sorgen.

Politiker, Unternehmer, Banker und Wirtschaftsfachleute sind sich uneins: Die einen halten den Euro für eine robuste Währung, auch wenn sich einige Banken und Staaten aktuell in einer Refinanzierungs-Krise (und damit der Euro-Raum in einer Vertrauenskrise) befinden, andere erwarten einen Flächenbrand und den Zusammenbruch der Euro-Zone.

Wie soll man sich als Privatanleger in dieser unsicheren Lage positionieren?
Meiner Meinung nach im Prinzip wie immer: Man sollte streuen, d. h. sein Geld/Vermögen/Erspartes auf verschiedene Standbeine verteilen. Zu den möglichen Standbeinen gehören zunächst einmal liquide Anlagen wie Tagesgeld, mittelfristig liquide Anlagen wie z. B. Festgeld (-> Bankenvergleich), aber unbedingt auch Sachwerte wie Aktien und Aktienfonds. Gold kann man beimischen, es sollte jedoch nur einen kleinen Teil des Vermögens ausmachen, denn die zukünftige Preisentwicklung für Gold ist unsicher. Immobilien sollte man nicht um jeden Preis kaufen - nur wer zu einem guten Preis in einer Lage mit guter Zukunft kauft, kann den Wert erhalten oder steigern. Wer Immobilien mit einer zu geringen Eigenkapital-Beteiligung kauft und kein weiteres Vermögen hat, läuft außerdem Gefahr, dass er Zins und Tilgung bei Jobverlust oder Eintreten anderer dramatischer Ereignisse nicht mehr bedienen kann. Hilfreich ist es, einen Liquiditätsplan zu haben und für ausreichend Liquidität (Tagesgeld) zu sorgen, damit man – falls es zu einem Einbruch an der Börse oder zu einer persönlichen Problemsituation kommt -, nicht unbedingt Aktien, Aktienfonds, Immobilie oder Gold zu einem schlechten Preis verkaufen muss, um die Reparatur der Heizungsanlage oder des Autos zu bezahlen.

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Freitag, 8. Juni 2012

SCHUFA-Einträge kontrollieren

Mit der SCHUFA wird man als Verbraucher konfrontiert, wenn man ein Konto eröffnen, einen Kredit aufnehmen oder eine größere Anschaffung finanzieren möchte (Ratenkauf, Autoleasing). Auch manche Vermieter verlangen eine Bonitätsauskunft. Was aber ist die SCHUFA eigentlich und wie kann man kontrollieren, was dort gespeichert ist?

Die SCHUFA ist ein Unternehmen, das andere Unternehmen mit Informationen über die Bonität ihrer möglichen Vertragspartner versorgt - eine Wirtschaftsauskunftei. Diese Unternehmen fragen vor Angebotserstellung oder Vertragsabschluss nach der Bonität ihrer potenziellen Kunden, um sich vor Zahlungsausfall zu schützen. 

Damit die SCHUFA eine Bonitätsbewertung abgeben kann, sammelt sie Daten und speichert sie als SCHUFA-Einträge. Die Informationen erhält die SCHUFA von Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, dem Versandhandel und anderen anderen Unternehmen, aber auch aus öffentlichen Quellen.

SCHUFA-Einträge einsehen

Als Verbraucher hat man verschiedene Möglichkeiten, einzusehen, welche Daten die SCHUFA über einen gespeichert hat:
  • kostenlose SCHUFA-Auskunft
    Einmal im Jahr können Verbraucher ihre Daten kostenlos abfragen. Dazu gibt es ein SCHUFA-Bestellformular (Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)), das man ausfüllt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises per Post an die folgende Adresse schickt: SCHUFA Holding AG, Postfach 61 04 10, 10927 Berlin.
  • kostenpflichtige Auskunft
    Bei www.meineschufa.de bietet die SCHUFA das Paket "SCHUFA-Bonitätsauskunft" für 18,50 Euro an. Neben der detaillierten Auskunft über die eigenen SCHUFA-Einträge erhält man eine Bonitätsauskunft für Vertragspartner, die eine Selbstauskunft haben möchten (z. B. Vermieter).
Man sollte die SCHUFA-Einträge prüfen, denn Finanztest (Stiftung Warentest) hat in einem Bankentest herausgefunen, dass viele Filialbanken bei der SCHUFA-Anfrage Fehler machen (nämlich nicht "Kreditkonditionen" ankreuzen, wenn sie nur eine Anfrage stellen).

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Kredite ohne SCHUFA/trotz SCHUFA

Es gibt sehr viel Werbung für Kredite ohne SCHUFA. Darunter gibt es seriöse Anbieter, aber auch schwarze Schafe. Oft arbeiten die Kreditgeber ohne SCHUFA zwar nicht mit der SCHUFA zusammen, nutzen aber andere Möglichkeiten, sich der Bonität ihrer Kunden zu versichern.

Bevor Sie auf solche Angebote eingehen: Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte und achten Sie darauf, dass weder SCHUFA-Daten bei der SCHUFA abgefragt, noch Ihre Daten an die SCHUFA für einen Eintrag gemeldet werden. Vergleichen Sie die Zinsen - in der Regel sind die SCHUFA-freien Kredite teurer, d. h. Sie müssen höhere Zinsen zahlen. Zu den Kosten (Zinsen) müssen Sie unbedingt auch die Kosten für eine eventuelle Restschuldversicherung o. Ä., zu der man sie überreden/zwingen will, einbeziehen!!! Leisten Sie keine Vorabzahlungen, füllen Sie keine Blankoüberweisungen aus und treten Sie Ihr Gehalt nicht ab. Achten Sie auch auf die Datenschutzbedingungen.

Quellen

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Sonntag, 3. Juni 2012

Kredite besser vergleichen

Viele wissen es nicht und die Banken tun es leider oft genug nicht: den Kunden, die konkrete Kreditanfragen an sie richten, ein ausgefülltes Formular nach EU-Vorgaben aushändigen.

Seit Juni 2010 sind Banken nämlich bei Anfragen nach Krediten dazu verpflichtet das Formular "Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite zum Kreditvertrag" ausgefüllt auszuhändigen, wenn Kunden nach einem Angebot für einen Rahmenkredit (= Abrufkredit) oder Ratenkredit fragen, damit die Kunden Angebote verschiedener Banken unkompliziert miteinander vergleichen können. Das vergessen aber besonders gerne die Filialbanken, fand Finanztest der Stiftung Warentest heraus, während alle getesteten Direktbanken dieser Pflicht nachkamen.

Auch bei Anfragen nach Dispokrediten oder Baufinanzierungen kann das Formular verlangt werden, die Aushändigung ist jedoch freiwillig.

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Quelle 

  • Finanztest Juni 2012, S. 13ff.
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Mittwoch, 25. Januar 2012

Telefonrechnung enthält unberechtigte Beträge - wie geht man vor?

Wenn man auf der Telefonrechnung unberechtigte Forderungen von unseriösen Drittanbietern findet - z. B. für Sonderrufnummern oder Services, die man nie genutzt hat und für die man nie einen Vertrag abgeschlossen
hat -, muss man diese Rechnungsposten nicht bezahlen.

Die Telefonfirma darf einem Teilnehmer weder mit Sperrung drohen noch diese tatsächlich umsetzen, entschied das Landgericht München I (Az. 37 O 21210/11) - jedenfalls nicht, wenn er die unstrittigen Posten (also den restlichen Rechnungsbetrag) pünktlich bezahlt.

In § 45k Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) findet man eine Regelung, die einschränkt, wann eine Telefonfirma eine Sperre durchführen darf: Wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro in Verzug ist und sie die Sperre mindestens 2 Wochen vorher schriftlich angekündigt hat. Bei der Berechnung der Forderungen, dürfen die beanstandeten Forderungen nicht mitgerechnet werden. Wenn Sie also den restlichen Rechnungsbetrag pünktlich bezahlen, sind diese Forderungen gleich Null (Ausnahme: Wenn die Telefonfirma den Teilnehmer vorher zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j - Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens - aufgefordert hat und der Teilnehmer diese nicht innerhalb von zwei Wochen gezahlt hat).

Wie geht man vor*:
  1. Widerspruch per Einschreiben
    Schicken Sie einen Brief per Einschreiben an Ihre Telefonfirma, in welchem Sie die strittigen Rechnungsposten benennen und begründen Sie, warum sie unberechtigt sind.
  2. Rechnungsbetrag zurückbuchen lassen
    Gehen Sie zu Ihrer Bank und lassen Sie den gesamten Rechnungsbetrag zurückbuchen. 
  3. Überweisung des restlichen Rechnungsbetrages
    Ziehen Sie die unberechtigten Forderungen vom Rechnungsbetrag ab und überweisen Sie den Rest an die Telefonfirma.
Bezahlen müssen Sie allerdings, wenn der Fremdanbieter nachweisen kann, dass er einen Vertrag mit Ihnen hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Vertrag auf eine unrechtmäßige Weise zustande gekommen ist, können Sie sich bei einer Verbraucherzentrale Rat holen.

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Quellen:
Finanztest Ausgabe 1/2012
Beckmann und Norda
Verbraucherzentrale

* Disclaimer:
Alle Angaben ohne Gewähr. Die obigen Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen ständig verändern, kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Jede Haftung ist ausgeschlossen.


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Sonntag, 23. Oktober 2011

Aufspaltung der Banken in Investment-Banken und Kundengeschäft-Banken

Warum wird das diskutiert? (kurze Antwort)

Banken sind - wie Sparkassen und Kreditgenossenschaften - Kreditinstitute. Das in Deutschland herrschende Universalbankprinzip erlaubt Kreditinstituten, alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften anzubieten, beispielsweise
  • Kundengelder von Privatkunden und Geschäftskunden zu verwalten (auf Girokonten*, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Geschäftskonten, Verrechnungskonten etc.)
  • Zahlungsverkehr zu ermöglichen und abzuwickeln
  • Kredite an Privatverbraucher und Unternehmen zu vergeben
  • Investmentbanking/Investmentgeschäfte zu tätigen
    (An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung, Ausgabe und Platzierung von Wertpapieren (Emissionen))
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Aktuell wird - angesichts der letzten Finanzkrisen/Staatsschuldenkrisen, bei denen Banken wegen ihrer "Systemrelevanz" mit Steuergeldern gerettet werden mussten - überlegt, das Investmentgeschäft vom Kundengeschäft grundsätzlich zu trennen, also aus einer Bank zwei Banken zu machen (das gäbe auch weniger Interessenkonflikte). Die Investmentbanken mit ihren risikoreicheren Geschäften würden dann nicht mehr mit Steuergeldern gerettet werden müssen, da sie als nicht systemrelevant eingestuft würden.

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