Samstag, 16. Juli 2011

Schülerjob ohne Abzüge

Schülerjob-vgwort
Schüler dürfen unter Berücksichtigung des Jugendschutzes arbeiten: Kinder ab 13 Jahren dürfen mit kleinen Tätigkeiten wie Zeitungaustragen oder Botengängen ihr Taschengeld aufbessern, Jugendliche ab 15 Jahren dürfen Ferienjobs annehmen (bis zu 20 Arbeitstage pro Jahr) - z. B. Auffüllen im Supermarkt, Aushelfen in Bäckereien u. ä. Während Jugendliche ab 15 Jahren während ihres Schülerjobs nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr arbeiten dürfen, ist Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt, in Gaststätten bis 22 Uhr und bei Schichtbetrieb auch bis 23 Uhr zu arbeiten. Volljährige Schüler dürfen bis zu 50 Tagen pro Jahr oder 2 Monate am Stück arbeiten, damit diese Arbeit noch als Ferienjob gilt.

Schülerjob - worauf muss man achten?

Wenn Jugendliche einen Ferienjob ausüben, müssen sie und ihre Eltern diese Aspekte im Auge behalten:

  • Versicherung/Krankenversicherung
  • Steuern
  • Kindergeld
  • BAföG

Versicherung während Schülerjob
Kann man als Schüler mit einem Job über die Eltern in der Familienversicherung krankenversichert bleiben bzw. wann muss man sich selbst versichern (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)?
Die beitragsfreie Familienversicherung (Krankenversicherung) ist bis zum 25. Lebensjahr möglich, aber nur solange die Summe aller Einnahmen des Schülers 365 Euro (im Falle eines "Minijobs" 400 Euro) im Monat nicht überschreiten. An maximal zwei Monaten pro Jahr (Ferienjob) dürfen diese Grenzen überschritten werden.

Steuern für Schülerjob
Wann müssen Schüler Steuern bezahlen?
In einem pauschalversteuerten Minijob (bis 400 Euro im Monat) muss der Schüler mit einem >Schülerjob weder Sozialabgaben noch Steuern bezahlen. Beides wird durch den Arbeitgeber pauschal geleistet. Ansonsten gibt es einen Grundfreibetrag von 8004 Euro im Jahr. Nur wer ein höheres "zu versteuerndes Einkommen" hat, muss Steuern bezahlen.

Kindergeld
Kann der Schülerjob das Kindergeld gefährden?
Kindergeld steht Eltern bis zum Ende der Ausbildung ihres Kindes zu, solange die Summe aller Einkünfte des Kindes 8.004 Euro (Grenzbetrag) nicht überschreitet.

BAföG/Schüler-BAföG
Wird der Schülerjob auf das BAföG angerechnet?
Das anrechnungsfreie Brutto-Einkommen im BAföG-Bewilligungszeitraum beträgt 400 Euro pro Monat. Was darüber hinausgeht wird angerechnet.

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Quellen
Zusatzverdienst
>Arbeitsagentur (Familienkasse)
>BAföG-Rechner

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