Dienstag, 4. September 2012

Was Reichtum mit Sparen zu tun hat



Was Reichtum ist, hängt von der persönlichen Einstellung eines Menschen ab. Für den einen bedeutet Reichtum eine gesicherte Grundversorgung für die nächsten zwei Monate und ansonsten die Freiheit, zu tun und zu lassen, was er oder sie will. Für den anderen bedeutet Reichtum, ein riesiges Vermögen anzuhäufen und dies möglicherweise mit Statussymbolen zu belegen. Der eine fühlt sich mit 5.000 Euro auf der Bank unermesslich reich, der andere braucht für sein "Reichtumsgefühl" schon ein Haus, ein Auto und ein Boot. Und dazwischen gibt es unzählige Schattierungen.

Anzeige


Aber egal, wie die persönliche Definition aussieht, ob man nur ein kleines Guthaben auf dem Bankkonto ansparen oder ein großes Vermögen aufbauen will, man muss dafür sparen - jedenfalls, wenn man nicht geerbt oder im Lotto gewonnen hat.

Sparen heißt: weniger ausgeben, als man einnimmt. Es sind also zwei Stellschrauben, an denen man drehen kann: an den Einnahmen und an den Ausgaben.

Die Einnahmen kann man beispielsweise versuchen zu erhöhen, indem man seinen Chef oder die Chefin nach einer Gehaltserhöhung fragt (vielleicht nach einer nebenberuflichen Fortbildung oder anderen besonderen Anstrengungen, von denen das Unternehmen profitieren wird), sich einen anderen besser bezahlten Job sucht, einen Nebenjob annimmt, eine selbstständige Nebentätigkeit aufnimmt oder anderes.

Die Ausgaben kann man senken, indem man sich beispielsweise für die kleinere Wohnung entscheidet, die Intervalle, in denen man sich ein neues Auto, Notebook, Fernsehgerät, Smartphone, Garderobe, Schuhe etc. kauft, vergrößert und die Preise nicht nur bei Anschaffungen, sondern auch bei Versicherungen, Banken und anderen Dienstleistern vergleicht.

Auf der Ausgabenseite geht es zum Teil also um Konsumverzicht - was niemand gerne hört, denn mit dem Verzichten verbindet man Schmerz. Doch wenn man weiß, warum man das tut - wenn man sich auf sein Ziel konzentriert -, dann fühlt sich das Sparen gut an.

Und hat man erst einmal etwas angespart, soll sich das Geld über eine gute Geldanlage auch noch ein wenig selbst vermehren oder zumindest die Inflation ausgleichen.

Anzeige


Mittwoch, 22. August 2012

Geld persönlich - Verbrauchermeinung

Motiv von Verbrauchermeinung-Blog
In meinem neuen Blog Verbrauchermeinung geht es um das Leben als Konsument und daher auch ums Geld, denn jedes Produkt und jede Dienstleistung hat ja auch einen Preis.

Bei Verbrauchermeinung stehen die persönliche Meinung, Erfahrungen und Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen im Vordergrund.

Und wie ist Ihre Verbrauchermeinung? 

Ich würde mich freuen, wenn Sie bei Verbrauchermeinung vorbeischauen und lade Sie zum Mitdiskutieren ein.

Ihre Eva Schumann

Anzeige

Freitag, 6. Juli 2012

Geldanlage in der Finanzkrise

Die Finanzkrise in der Eurozone ist nach wie vor bedrohlich. Auch wenn es einige Lichtblicke gibt, sorgen sich die Privatanleger um ihre Ersparnisse. Wie geht man am besten strategisch vor?

Obwohl es einige Lichtblicke gibt – so scheint sich die Lage in den früheren Problemländern Irland und Portugal entspannt zu haben -, ist das Griechenland-Problem immer noch nicht gelöst und auch Spanien und Italien bereiten Sorgen.

Politiker, Unternehmer, Banker und Wirtschaftsfachleute sind sich uneins: Die einen halten den Euro für eine robuste Währung, auch wenn sich einige Banken und Staaten aktuell in einer Refinanzierungs-Krise (und damit der Euro-Raum in einer Vertrauenskrise) befinden, andere erwarten einen Flächenbrand und den Zusammenbruch der Euro-Zone.

Wie soll man sich als Privatanleger in dieser unsicheren Lage positionieren?
Meiner Meinung nach im Prinzip wie immer: Man sollte streuen, d. h. sein Geld/Vermögen/Erspartes auf verschiedene Standbeine verteilen. Zu den möglichen Standbeinen gehören zunächst einmal liquide Anlagen wie Tagesgeld, mittelfristig liquide Anlagen wie z. B. Festgeld (-> Bankenvergleich), aber unbedingt auch Sachwerte wie Aktien und Aktienfonds. Gold kann man beimischen, es sollte jedoch nur einen kleinen Teil des Vermögens ausmachen, denn die zukünftige Preisentwicklung für Gold ist unsicher. Immobilien sollte man nicht um jeden Preis kaufen - nur wer zu einem guten Preis in einer Lage mit guter Zukunft kauft, kann den Wert erhalten oder steigern. Wer Immobilien mit einer zu geringen Eigenkapital-Beteiligung kauft und kein weiteres Vermögen hat, läuft außerdem Gefahr, dass er Zins und Tilgung bei Jobverlust oder Eintreten anderer dramatischer Ereignisse nicht mehr bedienen kann. Hilfreich ist es, einen Liquiditätsplan zu haben und für ausreichend Liquidität (Tagesgeld) zu sorgen, damit man – falls es zu einem Einbruch an der Börse oder zu einer persönlichen Problemsituation kommt -, nicht unbedingt Aktien, Aktienfonds, Immobilie oder Gold zu einem schlechten Preis verkaufen muss, um die Reparatur der Heizungsanlage oder des Autos zu bezahlen.

Anzeige


Mehr Informationen zum Thema Geldanlage

Anzeige


Freitag, 8. Juni 2012

SCHUFA-Einträge kontrollieren

Mit der SCHUFA wird man als Verbraucher konfrontiert, wenn man ein Konto eröffnen, einen Kredit aufnehmen oder eine größere Anschaffung finanzieren möchte (Ratenkauf, Autoleasing). Auch manche Vermieter verlangen eine Bonitätsauskunft. Was aber ist die SCHUFA eigentlich und wie kann man kontrollieren, was dort gespeichert ist?

Die SCHUFA ist ein Unternehmen, das andere Unternehmen mit Informationen über die Bonität ihrer möglichen Vertragspartner versorgt - eine Wirtschaftsauskunftei. Diese Unternehmen fragen vor Angebotserstellung oder Vertragsabschluss nach der Bonität ihrer potenziellen Kunden, um sich vor Zahlungsausfall zu schützen. 

Damit die SCHUFA eine Bonitätsbewertung abgeben kann, sammelt sie Daten und speichert sie als SCHUFA-Einträge. Die Informationen erhält die SCHUFA von Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, dem Versandhandel und anderen anderen Unternehmen, aber auch aus öffentlichen Quellen.

SCHUFA-Einträge einsehen

Als Verbraucher hat man verschiedene Möglichkeiten, einzusehen, welche Daten die SCHUFA über einen gespeichert hat:
  • kostenlose SCHUFA-Auskunft
    Einmal im Jahr können Verbraucher ihre Daten kostenlos abfragen. Dazu gibt es ein SCHUFA-Bestellformular (Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)), das man ausfüllt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises per Post an die folgende Adresse schickt: SCHUFA Holding AG, Postfach 61 04 10, 10927 Berlin.
  • kostenpflichtige Auskunft
    Bei www.meineschufa.de bietet die SCHUFA das Paket "SCHUFA-Bonitätsauskunft" für 18,50 Euro an. Neben der detaillierten Auskunft über die eigenen SCHUFA-Einträge erhält man eine Bonitätsauskunft für Vertragspartner, die eine Selbstauskunft haben möchten (z. B. Vermieter).
Man sollte die SCHUFA-Einträge prüfen, denn Finanztest (Stiftung Warentest) hat in einem Bankentest herausgefunen, dass viele Filialbanken bei der SCHUFA-Anfrage Fehler machen (nämlich nicht "Kreditkonditionen" ankreuzen, wenn sie nur eine Anfrage stellen).

Anzeige

Kredite ohne SCHUFA/trotz SCHUFA

Es gibt sehr viel Werbung für Kredite ohne SCHUFA. Darunter gibt es seriöse Anbieter, aber auch schwarze Schafe. Oft arbeiten die Kreditgeber ohne SCHUFA zwar nicht mit der SCHUFA zusammen, nutzen aber andere Möglichkeiten, sich der Bonität ihrer Kunden zu versichern.

Bevor Sie auf solche Angebote eingehen: Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte und achten Sie darauf, dass weder SCHUFA-Daten bei der SCHUFA abgefragt, noch Ihre Daten an die SCHUFA für einen Eintrag gemeldet werden. Vergleichen Sie die Zinsen - in der Regel sind die SCHUFA-freien Kredite teurer, d. h. Sie müssen höhere Zinsen zahlen. Zu den Kosten (Zinsen) müssen Sie unbedingt auch die Kosten für eine eventuelle Restschuldversicherung o. Ä., zu der man sie überreden/zwingen will, einbeziehen!!! Leisten Sie keine Vorabzahlungen, füllen Sie keine Blankoüberweisungen aus und treten Sie Ihr Gehalt nicht ab. Achten Sie auch auf die Datenschutzbedingungen.

Quellen

Anzeige


Sonntag, 3. Juni 2012

Kredite besser vergleichen

Viele wissen es nicht und die Banken tun es leider oft genug nicht: den Kunden, die konkrete Kreditanfragen an sie richten, ein ausgefülltes Formular nach EU-Vorgaben aushändigen.

Seit Juni 2010 sind Banken nämlich bei Anfragen nach Krediten dazu verpflichtet das Formular "Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite zum Kreditvertrag" ausgefüllt auszuhändigen, wenn Kunden nach einem Angebot für einen Rahmenkredit (= Abrufkredit) oder Ratenkredit fragen, damit die Kunden Angebote verschiedener Banken unkompliziert miteinander vergleichen können. Das vergessen aber besonders gerne die Filialbanken, fand Finanztest der Stiftung Warentest heraus, während alle getesteten Direktbanken dieser Pflicht nachkamen.

Auch bei Anfragen nach Dispokrediten oder Baufinanzierungen kann das Formular verlangt werden, die Aushändigung ist jedoch freiwillig.

Anzeigen


Quelle 

  • Finanztest Juni 2012, S. 13ff.
Anzeige


Mittwoch, 25. Januar 2012

Telefonrechnung enthält unberechtigte Beträge - wie geht man vor?

Wenn man auf der Telefonrechnung unberechtigte Forderungen von unseriösen Drittanbietern findet - z. B. für Sonderrufnummern oder Services, die man nie genutzt hat und für die man nie einen Vertrag abgeschlossen
hat -, muss man diese Rechnungsposten nicht bezahlen.

Die Telefonfirma darf einem Teilnehmer weder mit Sperrung drohen noch diese tatsächlich umsetzen, entschied das Landgericht München I (Az. 37 O 21210/11) - jedenfalls nicht, wenn er die unstrittigen Posten (also den restlichen Rechnungsbetrag) pünktlich bezahlt.

In § 45k Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) findet man eine Regelung, die einschränkt, wann eine Telefonfirma eine Sperre durchführen darf: Wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro in Verzug ist und sie die Sperre mindestens 2 Wochen vorher schriftlich angekündigt hat. Bei der Berechnung der Forderungen, dürfen die beanstandeten Forderungen nicht mitgerechnet werden. Wenn Sie also den restlichen Rechnungsbetrag pünktlich bezahlen, sind diese Forderungen gleich Null (Ausnahme: Wenn die Telefonfirma den Teilnehmer vorher zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j - Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens - aufgefordert hat und der Teilnehmer diese nicht innerhalb von zwei Wochen gezahlt hat).

Wie geht man vor*:
  1. Widerspruch per Einschreiben
    Schicken Sie einen Brief per Einschreiben an Ihre Telefonfirma, in welchem Sie die strittigen Rechnungsposten benennen und begründen Sie, warum sie unberechtigt sind.
  2. Rechnungsbetrag zurückbuchen lassen
    Gehen Sie zu Ihrer Bank und lassen Sie den gesamten Rechnungsbetrag zurückbuchen. 
  3. Überweisung des restlichen Rechnungsbetrages
    Ziehen Sie die unberechtigten Forderungen vom Rechnungsbetrag ab und überweisen Sie den Rest an die Telefonfirma.
Bezahlen müssen Sie allerdings, wenn der Fremdanbieter nachweisen kann, dass er einen Vertrag mit Ihnen hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Vertrag auf eine unrechtmäßige Weise zustande gekommen ist, können Sie sich bei einer Verbraucherzentrale Rat holen.

Anzeige


Quellen:
Finanztest Ausgabe 1/2012
Beckmann und Norda
Verbraucherzentrale

* Disclaimer:
Alle Angaben ohne Gewähr. Die obigen Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen ständig verändern, kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Jede Haftung ist ausgeschlossen.


Anzeige