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IMPRESSUM | DATENSCHUTZ
Montag, 3. Januar 2011
Gesetzliche Einlagensicherung jetzt erhöht
Die Einlagensicherung ist dazu da, die Einlagen von Privatpersonen bei Finanzinstituten (Guthaben auf dem Girokonto, Tagesgeld, Festgeld etc.) zu schützen, wenn die Bank insolvent wird. Die gesetzliche Einlagensicherung betrug bisher 50.000 Euro pro Person und wurde mit Jahresbeginn 2011 auf 100.000 Euro pro Person erhöht. Dies gilt für Banken mit Hauptsitz in Deutschland. Viele deutsche Banken haben zusätzliche Maßnahmen ergriffen und haben höhere Beträge abgesichert. Als Verbraucher sollte man seine Bank - vor allem wenn es keine Bank mit Hauptsitz in Deutschland ist - nach der Einlagensicherung fragen und bei größeren Einlagen, die nicht zu 100 % durch die Einlagensicherung abgedeckt sind, entweder die Bank wechseln oder seine Einlagen auf mehrere Banken verteilen.
-> Einlagensicherung
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