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Montag, 28. Juni 2021

Mehr Zeit für die Steuererklärung für das Jahr 2020 (und auch für das Jahr 2021)

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt, die zuvor vom Bundestag als Erleichterung anlässlich der Corona-Pandemie verabschiedet worden war.

Was das für den Abgabetermin der Steuererklärung für das Jahr 2020 bedeutet:

Die, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 ohne Steuerberater machen, so auch viele Freiberufler und kleine Selbstständige, haben wegen der Fristverlängerung ausnahmsweise drei Monate mehr Zeit, nämlich bis Ende Oktober 2021. Der "normale" Abgabetermin wäre der 31.Juli 2021 gewesen. [Nachtrag: Auch die Steuererklärung für das Jahr 2021 hat eine Fristverlängerung um drei Monate bekommen, nämlich bis Ende Oktober 2022.]

Diejenigen, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen, haben für die Abgabe der Steuererklärung 2020 sogar bis 31. Mai 2022 Zeit. Der normale Abgabetermin wäre der 28. Februar 2022 gewesen.

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Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate.

Apropos

Als Freiberuflerin und Selbstständige finde ich es absolut ungerecht, dass Freiberufler/Selbstständige, die ihre Steuererklärung selbst machen, weniger Zeit bekommen, als die, die sich einen Steuerberater leisten können/wollen. 

Quelle

Bundesrat Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1006. Sitzung am 25.06.2021 (bundesrat.de)

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